Parterre und Gloriette im Schlosspark Schönbrunn, um 1930

© Archiv ÖBG

Die ÖBG in der Ersten Republik

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mussten für die bisher auf das Kaiserhaus ausgerichteten Hofgärten und deren Pflanzensammlungen neue Nutzungsmöglichkeiten und eine Verwaltungsstruktur in der neu gegründeten Ersten Republik gefunden werden.

Ziel des Projektes am Institut Botanische Sammlungen der Österreichischen Bundesgärten war es, die Gründungsphase und die Jahre der Etablierung als Grundstein der heutigen Österreichischen Bundesgärten aufzuarbeiten. Der Untersuchungszeitraum war begrenzt auf die Jahre vom Ende der Monarchie 1918 bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im März 1938.

Ausgehend von einer parlamentarischen Anfrage im vorläufigen Nationalrat im Dezember 1918 über die Verwertung der ehemaligen Krongüter wurden zeitgenössische Fachzeitschriften, Archivalien aus dem Staatsarchiv, den Österreichischen Bundesgärten und der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft sowie Tageszeitungen gesichtet.

In einem offenen Prozess unter Hinzuziehung verschiedenster Fachleute und Institutionen wurden ab dem Ende des Jahres 1918 unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten für die ehemaligen kaiserlichen Schlösser und Gärten angedacht. Obwohl unterschiedlichste Konzepte von Freilichtmuseum, Kinderspielplätze, Kinderheimen über wissenschaftliche Institute, Volksbildungseinrichtungen, eine Gartenbauschule bis hin zu Handelsbetrieben vorgeschlagen wurden, waren sich die Beteiligten rasch einig, dass Schönbrunn ein nationales Kunstdenkmal sei, das erhalten und einer musealen Nutzung zugeführt werden müsse. Die Diskussionen waren bereits geleitet von Ideen des Denkmal- und des Naturschutzes.

Mit dem sogenannten Habsburgergesetz vom 3. April 1919 ging das Hofärar, darunter auch die kaiserlichen Hofgärten, schließlich in den Besitz des Staates Österreich über. Ab 1921 waren die ehemaligen kaiserlichen Schlösser und Gärten als Einheit dem Ministerium für Handel und Verkehr unterstellt. 1933 wurde diese Einheit aufgelöst. Die Schlossgebäude verblieben im Ministerium für Handel und Verkehr, die Gärten wurden in die Verantwortung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft überstellt.

Erster Direktor der Bundesgärten wurde Friedrich Rottenberger, der bereits seit 1892 im Dienst der k. k. Hofgärten gestanden hatte. Viele bisherige Aufgaben, die sich auf die Repräsentation und Versorgung des Hofes bezogen hatten, entfielen. Neue, rentable Nutzungen mussten vor allem für die ehemaligen Küchengärten und die Glashäuser für die Kultur der Dekorationspflanzen gefunden werden.

Es kann gezeigt werden wie die Entscheidung, einen großen Teil der ehemaligen Hofgärten mit ihren umfangreichen Pflanzensammlungen als Gärten der Republik Österreich zu erhalten, erfolgreich umgesetzt wurde und, dass der Neuanfang vor allem von Kontinuität geprägt war. Eine wichtige Rolle spielte dabei Bundesgärtendirektor Friedrich Rottenberger. Mit großem Engagement führte er tradierte Aufgaben fort und etablierte neue. Ebenso gelang es ihm, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, durch zahlreiche Ausstellungen und durch internationale Kontakte ein Bewusstsein für den hohen Wert der Gärten sowie der Pflanzensammlungen zu schaffen und das Interesse an diesen Anlagen in der Bevölkerung zu verankern.

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