Parterre und Gloriette im Schlosspark Schönbrunn, um 1930

© Archiv ÖBG

Projekt-1148: Die ÖBG in der Ersten Republik

Projektleitung

Claudia Gröschel

Forschungseinrichtung

HBLFA für Gartenbau Schönbrunn und Österreichische Bundesgärten

Projektnummer

101642

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

HBLFA für Gartenbau Schönbrunn und Österreichische Bundesgärten| Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus| HBLFA für Gartenbau und Österreichische Bundesgärten

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Titel (englisch)

The Austrian Federal Gardens during the First Republic

Projektziele

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mussten neue Nutzungsmöglichkeit und eine neue Verwaltungsstruktur für die ehemaligen kaiserlichen Botanischen Sammlungen und die kaiserlichen Hofgärten gefunden werden. In einem offenen Prozess unter Hinzuziehung verschiedenster Fachleute und Institutionen gelang es, das gesamte Hofärar in das Eigentum der ersten Republik zu überführen. Eine wichtige Rolle spielte der erste Bundesgärtendirektor Friedrich Rottenberger. Unter seiner Leitung wurden auch die ehemaligen kaiserlichen Botanischen Sammlungen zu einer erneuten Blüte gebracht und durch intensive Ausstellungstätigkeit aktiv in der Öffentlichkeit verankert.
Das Projekt hat zum Ziel, die Gründungs- und Übergangsphase als Grundstein der heutigen Österreichischen Bundesgärten aufzuarbeiten. Es soll dargestellt werden, wie diese Prozesse abgelaufen sind, welche Ziele die unterschiedlichen beteiligten Institutionen und Personen hatten, inwieweit sich die Zeitgeschichte in diesen Vorgängen abbildet und welche Konsequenzen sie für die Österreichischen Bundesgärten hatten und bis heute haben.

Praxisrelevanz

Erkenntniszuwachs zur Geschichte der Österreichischen Bundesgärten und Entscheidungsgrundlage für die gartendenkmalpflegerische Arbeit.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2023

Kurzfassung

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mussten für die bisher auf das Kaiserhaus ausgerichteten Hofgärten und deren Pflanzensammlungen neue Nutzungsmöglichkeiten und eine Verwaltungsstruktur in der neu gegründeten Ersten Republik gefunden werden. Ziel des Projektes am Institut Botanische Sammlungen der Österreichischen Bundesgärten war es, die Gründungsphase und die Jahre der Etablierung als Grundstein der heutigen Österreichischen Bundesgärten aufzuarbeiten. Der Untersuchungszeitraum war begrenzt auf die Jahre vom Ende der Monarchie 1918 bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im März 1938. Ausgehend von einer parlamentarischen Anfrage im vorläufigen Nationalrat im Dezember 1918 über die Verwertung der ehemaligen Krongüter wurden zeitgenössische Fachzeitschriften, Archivalien aus dem Staatsarchiv, den Österreichischen Bundesgärten und der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft sowie Tageszeitungen gesichtet. In einem offenen Prozess unter Hinzuziehung verschiedenster Fachleute und Institutionen wurden ab dem Ende des Jahres 1918 unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten für die ehemaligen kaiserlichen Schlösser und Gärten angedacht. Obwohl unterschiedlichste Konzepte von Freilichtmuseum, Kinderspielplätze, Kinderheimen über wissenschaftliche Institute, Volksbildungseinrichtungen, eine Gartenbauschule bis hin zu Handelsbetrieben vorgeschlagen wurden, waren sich die Beteiligten rasch einig, dass Schönbrunn ein nationales Kunstdenkmal sei, das erhalten und einer musealen Nutzung zugeführt werden müsse. Die Diskussionen waren bereits geleitet von Ideen des Denkmal- und des Naturschutzes. Mit dem sogenannten Habsburgergesetz vom 3. April 1919 ging das Hofärar, darunter auch die kaiserlichen Hofgärten, schließlich in den Besitz des Staates Österreich über. Ab 1921 waren die ehemaligen kaiserlichen Schlösser und Gärten als Einheit dem Ministerium für Handel und Verkehr unterstellt. 1933 wurde diese Einheit aufgelöst. Die Schlossgebäude verblieben im Ministerium für Handel und Verkehr, die Gärten wurden in die Verantwortung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft überstellt. Erster Direktor der Bundesgärten wurde Friedrich Rottenberger, der bereits seit 1892 im Dienst der k. k. Hofgärten gestanden hatte. Viele bisherige Aufgaben, die sich auf die Repräsentation und Versorgung des Hofes bezogen hatten, entfielen. Neue, rentable Nutzungen mussten vor allem für die ehemaligen Küchengärten und die Glashäuser für die Kultur der Dekorationspflanzen gefunden werden. Es kann gezeigt werden wie die Entscheidung, einen großen Teil der ehemaligen Hofgärten mit ihren umfangreichen Pflanzensammlungen als Gärten der Republik Österreich zu erhalten, erfolgreich umgesetzt wurde und, dass der Neuanfang vor allem von Kontinuität geprägt war. Eine wichtige Rolle spielte dabei Bundesgärtendirektor Friedrich Rottenberger. Mit großem Engagement führte er tradierte Aufgaben fort und etablierte neue. Ebenso gelang es ihm, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, durch zahlreiche Ausstellungen und durch internationale Kontakte ein Bewusstsein für den hohen Wert der Gärten sowie der Pflanzensammlungen zu schaffen und das Interesse an diesen Anlagen in der Bevölkerung zu verankern.

Berichtsdateien

Endbericht_OEBG in der ersten Republik.pdf

Abstract (deutsch)

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mussten für die bisher auf das Kaiserhaus ausgerichteten Hofgärten und deren Pflanzensammlungen neue Nutzungsmöglichkeiten und eine Verwaltungsstruktur in der neu gegründeten Ersten Republik gefunden werden.

Ziel des Projektes war es, die Gründungsphase und die Jahre der Etablierung als Grundstein der heutigen Österreichischen Bundesgärten aufzuarbeiten. Der Untersuchungszeitraum war begrenzt auf die Jahre vom Ende der Monarchie 1918 bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im März 1938.

Ausgehend von einer parlamentarischen Anfrage im vorläufigen Nationalrat im Dezember 1918 über die Verwertung der ehemaligen Krongüter wurden zeitgenössische Fachzeitschriften, Archivalien aus dem Staatsarchiv, den Österreichischen Bundesgärten und der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft sowie Tageszeitungen gesichtet.

In einem offenen Prozess unter Hinzuziehung verschiedenster Fachleute und Institutionen wurden ab dem Ende des Jahres 1918 unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten für die ehemaligen kaiserlichen Schlösser und Gärten angedacht. Die Beteiligten waren sich rasch einig, dass Schönbrunn ein nationales Kunstdenkmal sei, das erhalten und einer musealen Nutzung zugeführt werden müsse. Mit dem sogenannten Habsburgergesetz vom 3. April 1919 ging das Hofärar, darunter auch die kaiserlichen Hofgärten, schließlich in den Besitz des Staates Österreich über. Ab 1921 waren die ehemaligen kaiserlichen Schlösser und Gärten als Einheit dem Ministerium für Handel und Verkehr unterstellt. 1933 wurde diese Einheit aufgelöst. Die Schlossgebäude verblieben im Ministerium für Handel und Verkehr, die Gärten wurden in die Verantwortung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft überstellt.

Es kann gezeigt werden wie die Entscheidung, einen großen Teil der ehemaligen Hofgärten mit ihren umfangreichen Pflanzensammlungen als Gärten der Republik Österreich zu erhalten, erfolgreich umgesetzt wurde und, dass der Neuanfang vor allem von Kontinuität geprägt war. Eine wichtige Rolle spielte dabei Bundesgärtendirektor Friedrich Rottenberger. Mit großem Engagement führte er tradierte Aufgaben fort und etablierte neue. Ebenso gelang es ihm, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, durch zahlreiche Ausstellungen und durch internationale Kontakte ein Bewusstsein für den hohen Wert der Gärten sowie der Pflanzensammlungen zu schaffen und das Interesse an diesen Anlagen in der Bevölkerung zu verankern.

Abstract (englisch)

After the end of World War I, new uses and an administrative structure had to be found for the court gardens and their plant collections in the newly founded First Republic of Austria.

The aim of the project was to review the founding phase and the years of establishment as the basis of today's Austrian Federal Gardens. The study period was limited to the years from the end of the monarchy in 1918 until the take-over of power by the National Socialists in March 1938.

Based on a parliamentary question in the provisional National Council in December 1918 about the utilization of the former crown estates, contemporary journals, archive materials from the State Archives, the Austrian Federal Gardens and the Austrian Horticultural Society as well as newspapers were examined.

In an open process involving a wide range of experts and institutions from the end of 1918, different possible uses for the former imperial palaces and gardens were discussed. The experts quickly agreed that Schönbrunn was a national historical monument that had to be preserved and used as a museum. With the so-called Habsburg Law of April 3, 1919, the “Hofärar”, including the imperial court gardens, finally became the property of the Austrian state. From 1921, the former imperial palaces and gardens were subordinated as a unit to the Ministry of Trade and Transport. In 1933, this unit was disbanded. The castle buildings remained under the Ministry of Trade and Transport, while the gardens were transferred to the Ministry of Agriculture and Forestry.

It can be demonstrated how the decision to preserve a large part of the former court gardens with their extensive plant collections as gardens of the Republic of Austria was successfully implemented. Particularly striking is the fact, that the new beginning was primarily characterized by continuity. Federal Gardens Director Friedrich Rottenberger played an important role. With great commitment, he continued traditional tasks and established new ones. Through large-scale publicity activities, numerous exhibitions and international contacts, he also succeeded in creating awareness of the high value of the gardens and plant collections and to arouse interest in these facilities among the population.

Autor/innen

Gröschel, C.