Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit


Das Bundesministerium für Land- und Fortwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website dafne.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webanwendung DaFNE ist mit Ausnahme des DaFNE Beantragungs- und Projektverwaltungsbereich mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

  • Der Projektbeantragungsbereich (geschlossener Bereich für frei-geschaltete Mitglieder) ist aufgrund der Komplexität der Beantragung (z.B. Upload diverser Materialien) und der nicht bestehenden Möglichkeit die hochgeladenen Materialien technisch auf Barrierefreiheit zu prüfen bzw. zu beschränken nicht vollständig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.11.2021 erstellt.

Die Webanwendung wurde mithilfe automatisierter und manueller Tests durch das Tool „Accessibility Insights for Web“ geprüft. Der vollständige Report lässt sich hier abrufen.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an forschung@bml.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website dafne.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URLs der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.


Kontakt:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung Präs 8, Forschung, Entwicklung und Unternehmensservice


Stubenring 1

1010 Wien

E-Mail: forschung@bml.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.


Postadresse:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
1090 Wien, Sensengasse 1

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren


Work in progress.