Projekt-661: Evaluierung der Maßnahmen gemäß VO(EG) Nr. 950/97 (kofinanzierte Investitionsförderung, Niederlassungsprämie)

Projektleitung

Hubert JANETSCHEK

Forschungseinrichtung

Direktion Agrarwirtschaft

Projektnummer

10601

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Projektziele

Die Evaluierung wird von der EU–Kommission (GD VI) gewünscht. Von der Kommission wurde zu diesem Zweck eine Richtlinie ausgearbeitet, die von den Mitgliedsländern noch umgesetzt werden soll. Die Evaluierung soll ein Bild von den Auswirkungen der Maßnahmen und der Erreichung ihrer Zielsetzung vermitteln, um die Wirksamkeit und Effizienz der Investitionsförderung aufzuzeigen. Die Bewertung obliegt sowohl den Mitgliedstaaten als auch der Kommission und muss im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit erfolgen.
Im Rahmen dieses Evaluierungsprojektes waren umfangreiche Auswertungen zur Akzeptanzanalyse der einzelbetrieblichen Investitionsförderung erforderlich. Dazu war es notwendig, die gemeldeten Daten aus den Förderungsabwicklungsstellen in Form einer Datenbank zu organisieren. Es ist darüber hinaus ein von der EU-Kommission erstellter Fragenkatalog mit 16 sogenannten Kernfragen zu beantworten.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2001

Kurzfassung

Das kofinanzierte Investitionsprogramm hat zweifellos einen beträchtlichen Beitrag zur Substanzerhaltung der beteiligten Betriebe geleistet. Die Substanzerhaltung besteht in einer Kapitaldienstentlastung und einer Kapitalkosteneinsparung, die ein hohes Niveau erreichen. Eine Erhöhung der Förderintensität ist daher nicht mehr erforderlich. Eine Erhöhung verleitet vielmehr dazu, teure Baulösungen zu realisieren. Aus den Fallbeispielen insbesondere der Bundesländer Steiermark und Oberösterreich ist zu erkennen, dass das kofinanzierte Investitionsprogramm eine Effizienzsteigerung brachte. Um auch bundesweit ein Effizienzniveau sicherzustellen, wäre es in der einzelbetrieblichen Förderung sinnvoll, die Verwendung von maximalen Baukostensätzen einzuführen. In 62% aller Fälle mit Stallbaumaßnahmen wurde in der Programmperiode ein tierfreundliches Haltungssystem gewählt. Der Großteil der Stallbauten betrifft die Rinderhaltung. Der Anreiz, das tierfreundliche Haltungssystem stärker zu fördern, hat sich bewährt. Eine Erhöhung der Förderintensität erscheint aber nicht notwendig, da sich der Anteil dieser Stallbauform kaum noch erhöhen lässt. Der Anteil der Investitionen der geförderten Betriebe an den gesamten Brutto-Anlageinvestitionen der Landwirtschaft in Österreich lag in der Programmperiode im Durchschnitt bei 17% der Anlageinvestitionen. Der größte Teil der Investitionen floss in bauliche Anlagen, und hier beträgt der Anteil der Investitionen der im kofinanzierten Programm geförderten Betriebe an den Bruttoinvestitionen für bauliche Anlagen (Landwirtschaft) bei 29%. Von den geförderten Betrieben gehören mehr als 60% dem Betriebstyp Futterbau an. Der regionale Schwerpunkt der Förderung liegt in Gebieten mit ungünstigeren natürlichen Verhältnissen und damit meist auch ungünstigeren gesamtwirtschaftlichen Bedingungen.

Berichtsdateien

Evaluierung_der_Massnahmen_VO(EG)_950_97.pdf