Projekt-430: Landwirtschaft, Beschäftigung und die Entwicklung des ländlichen Raums

Projektleitung

Oliver TAMME

Forschungseinrichtung

Direktion Bergbauern

Projektnummer

10507

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Titel (englisch)

Agriculture, employment and rural development

Projektziele

Die Auswirkung der Fördermaßnahmen durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) sowie der nationalen Förderanstrengungen auf Betriebe und Beschäftigte ist bis dato nicht wissenschaftlich untersucht worden. Dies ist umso bemerkenswerter, als in der politischen Diskussion der bäuerliche Familienbetrieb als Adressat der Förderanstrengungen benannt wird. Das Ziel dieser Untersuchung war die Bewertung der Beschäftigungseffekte von ausgewählten Fördermaßnahmen bzw. der darin enthaltenen Untermaßnahmen. Im einzelnen waren dies:
*GAP-Ausgleichszahlungen und Prämien
*Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL 95/98)
*EU-Ausgleichszulage und Nationale Beihilfe
*Wildbach- und Lawinenverbauung
*Forstliche Förderungen
*Förderungen des Wegebaues (Hoferschließung)
*Investitionsförderungen und Sektorplanförderung
*Mutterschaftsbetriebshilfe (als sozialpolitische Maßnahme)

Aufgrund der Querschnittsmaterie des Forschungsgegenstandes, der Verschiedenartigkeit der einzelnen Fördermaßnahmen und der Komplexität der Wechselwirkungen war methodisch eine pragmatische Vorgangsweise angebracht. Es wurde der deskriptive Ansatz gewählt, der quantifizierende Abschätzungen mit einschließt. Ein Beschäftigungseffekt wurde als geschaffener bzw. erhaltender Arbeitsplatz oder als Beitrag zum betrieblichen Einkommen definiert.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2004

Kurzfassung

Entgegen politischer Absichtserklärungen den „bäuerlicher Familienbetrieb“ sichern zu wollen, fehlt innerhalb der einschlägigen Legistik der EU weitgehend eine Bezugnahme auf den Einzelbetrieb bzw. die darin Beschäftigten, obgleich pauschal von „Einkommenssicherung“ gesprochen wird. Es gibt kein deklariertes, übergeordnetes Ziel mithilfe der GAP Betriebe und Beschäftigte absichern zu wollen. Betriebe und Beschäftigte nehmen dem gemäß innerhalb von Programmatik und Abwicklungspraxis der GAP einen doppelten Status ein: Einerseits kommen ihnen Einkommenszuwächse durch den geschützten Markt (u.a. höheres Preisniveau sowie Fördereinkommen) zugute, andererseits sind sie einseitig unter ein Rationalisierungsprimat gestellt. Dadurch ist ein weiterer Rückgang der Betriebe und der Beschäftigten absehbar. Andererseits werden in der Praxis den Marktordnungen Strukturpolitiken an die Seite gestellt, die Ausmaß und Richtung des Strukturwandels lenken und abfedern sollen. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass mit den Instrumentarien der Agrar- und Agrarstrukturpolitik sehr wohl mehr oder weniger effektiv Einfluss auf Betriebe und Beschäftigte genommen werden. Diese Steuerungskapazität kommt in den einzelnen Fördermaßnahmen jedoch sehr unterschiedlich zur Geltung. Marktprämien und Ausgleichszahlungen (MOP) haben ein theoretisch hohes Beschäftigungspotential (auch wenn der FAK-Besatz kein Bemessungskriterium darstellt), das jedoch durch die derzeitige Prämienkonzeption flächenstarke und intensiv wirtschaftende Betriebe bevorzugt, während extensiv wirtschaftende, flächenarme Betriebe nur sehr niedrige Förderungen erhalten. Für Bergbauernbetriebe extremer Erschwernis liefern Prämien- und Ausgleichszahlungen aufgrund ihrer Konzeption und der naturräumlichen Voraussetzungen einen weit unterdurchschnittlichen Einkommensbeitrag. Mit den Umweltförderungen (ÖPUL) werden auch Einkommensziele verfolgt. Die Flächenkonzeption bedingt auch in diesem Fall eine beträchtliche Verteilungspolarisierung. Es ist bemerkenswert, dass der Anteil der Umweltprämien der extremen Bergbauernbetriebe nur knapp über dem Bundesdurchschnitt liegt. In absoluten Zahlen werden hingegen flächenstarke Marktfruchtbetriebe in Gunstlagen am höchsten gefördert. Unter dem Aspekt des Arbeitsmehraufwandes sind die Umweltförderungen differenziert zu bewerten. Jene Untermaßnahmen die tatsächlich Ertragsrückgänge bzw. Arbeitsmehraufwand verursachen, sind gegenüber den ökologisch weniger effektiven Maßnahmen, die ebenso hohe Einkommensanreize enthalten, benachteiligt. Die Ausgleichszulage nimmt unter den Fördermaßnahmen im Hinblick auf dem Beschäftigungsaspekt eine Sonderstellung ein. „Die Erhaltung einer lebensfähigen landwirtschaftlichen Gemeinschaft“ ist lt. Verordnung ein Wert an sich. Die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Hinblick auf eine bessere Nutzung des bestehenden Eigenpotentials ist erklärtes Ziel. Es soll ein Ausgleich der Auswirkungen naturbedingter Nachteile, der sich u.a. in höheren Arbeitskosten niederschlägt, geleistet werden. Die Ausgleichszulage und die nationale Beihilfe sind die einzige Direktzahlung, die überwiegend den Bergbauernbetrieben zugute kommt, wenngleich die Prämienkonzeption nicht exklusiv auf die spezifische Erschwernissituation von Bergbauernbetrieben ausgerichtet ist. Der forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung ist besonders für Nebenerwerbsbauern im Berggebiet ein wichtiger Arbeitgeber. Vor allem die integrierten, flächenwirksamen Vorhaben, die sich oft nur kleinflächig bearbeiten lassen, sind handarbeitsintensiv (zum Beispiel Aufforstungen). Im Forstbereich (forstliche Förderungen) liegt ein erhebliches Beschäftigungspotential, das bisher nur zum Teil ausgeschöpft ist. Beispielsweise ist die Hochlagenaufforstung und die Schutzwaldsanierung ohne öffentliche Förderungen betriebswirtschaftlich unrentabel und unterbleibt deshalb häufig. Gleichzeitig ist der Bau von Forststraßen, die Aufforstung sowie die Kultur- und Jungwuchspflege arbeitsintensiv. Der geförderte Güterwegebau ist unerlässlich für die Bewirtschaftung und Besiedelung des ländlichen Raumes im allgemeinen und für das periphere, alpine Gebiet im besonderen. Ein direkter Beschäftigungseffekt liegt im Bau und der Erhaltung der Wege, ein indirekter Beschäftigungseffekt liegt in der Bestandsabsicherung der damit verbessert zugänglich gemachten Betriebe. Die investiven Förderungen haben die Verbesserung der Betriebsstruktur, sowie der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen zum Ziel. Ein Beitrag zur Absicherung der Betriebe und Beschäftigten wird damit indirekt über die Substanzerhaltung der Betriebe geleistet. Einen Sonderstatus nimmt die „Sektorplanförderung“ ein. Damit werden Investitionen der Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe gefördert. Es werden Arbeitsplätze in diesen Betrieben geschaffen bzw. bleiben erhalten. Die Forcierung des Strukturwandels bei der nachgelagerten Nahrungs- und Genussmittelindustrie soll indirekt die Absatzchancen der Bauern verbessern bzw. zur Einkommenssicherung beitragen. In der derzeitigen Praxis der Mutterschaftsbetriebshilfe (Wochengeldleistung) als freies Transfereinkommen kommt der Beschäftigungsaspekt (außer einem Einkommensbeitrag zur Besitzfestigung) nicht zum Tragen. Bei einer vermehrten Inanspruchnahme als Sachleistung könnte hingegen eine höhere Nebenbeschäftigung für einen bäuerlichen Beschäftigtenkreis erreicht werden.