Projekt-205: (Öko)toxikologische Bewertung von Daten für die Festlegung von Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Richtlinie 76/464/EWG und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG in Österreich

Projektleitung

Wilfried Bursch

Forschungseinrichtung

Universität Wien, Institut für Krebsforschung

Projektnummer

3019

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Titel (englisch)

(Eco)toxicological evaluation of data for the derivation of environmental Quality Standards in support of the implementation of CD 76/464/EWG and CD 2000/60/EG in Austria

Projektziele

Ziel des Projektes war die Erstellung eines Expertengutachtens für die Festlegung von Umweltqualitätsnormen (UQN) zur Umsetzung der Richtlinien 76/464/EWG und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG in Österreich. Zu diesem Zweck sollte eine nachvollziehbare Darstellung der ökotoxikologischen Datengrundlage und eine hierauf aufbauende Ableitung von Vorschlägen für Umweltqualitätsnormen (UQN) gemäß Wasserrahmenrichtlinie, Anhang V, 1.2.6, erarbeitet werden.

Der Auftrag umfasste folgende drei Gruppen von Stoffen:
(A) Stoffe der Liste 1 gemäß Richtlinie 76/464/EWG
(B) Prioritäre Stoffe gemäß Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie
(C) Sonstige relevante Stoffe gemäß UBA-Bericht 'Gefährliche Stoffe in Oberflächengewässern'.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2002

Kurzfassung

Gegenstand des Gutachtens ist die Erarbeitung nach nachvollziehbaren Darstellung der ökotoxikologischen Datengrundlage und die hierauf aufbauende Ableitung von Vorschlägen für Umweltqualitätsnormen (UQN) gemäß WRRL, Anhang V, 1.2.6. Der Auftrag umfasst folgende drei Gruppen von Stoffen: A) Stoffe der Liste 1 gemäß Richtlinie 76/464/EWG B) Prioritäre Stoffe gemäß Anhang X der WRRL C) Sonstige relevante Stoffe gemäß UBA-Bericht \"Gefährliche Stoffe in Oberflächengewässern - Fachgrundlage für österreichische Programme nach Art. 7 der Richtlinie 76/464/EWG\" (Nagy et al.,2002). Für alle genannten Stoffe ist in dem vorgenannten UBA-Bericht ein Vorschlag für Umweltqualitätsnormen enthalten, der auf einer Auswertung der Literatur über dezti in Europa geltende Qualitätsziele beruht. Dieser Vorschlag bildete den Ausgangspunkt für die gegenständliche Arbeit. Für Stoffe der Liste 1 (Gruppe A) gelten derzeit europaweite Qualitätsziele, die in den Tochterrichtlinien zur Richtlinie 76/464/EWG festgelegt wurden. Diese Qualitätsziele definieren gemäß Art. 2 der WRRL den \"guten chemischen Zustand\" und sind von den Mitgliedstaaten daher verbindlich zu übernehmen. Nach Art. 16 der WRRL muss die Europäische Kommission Ende 2003 einen Vorschlag für eine allfällige Revision dieser Qualitätsziele vorlegen. In der unten genannten Studie des Fraunhofer Instituts wurden im Auftrag der Europäischen Kommission für die meisten Stoffe der Liste 1 Empfehlungen für Umweltqualitätsnormen ausgearbeitet. Diese werden im Rahmen des vorliegenden Gutachtens kurz kommentiert. Eine Liste von 33 prioritären Stoffen gemäß Art. 16 der WRRL (Gruppe B) wurde vom Rat und Europäischen Parlament mit der Entscheidung Nr. 2455/2001/EWG angenommen und in Anhang X der WRRL aufgenommen. Für diese Stoffe muss die Europäische Kommission gem. Art. 16 der WRRL bis spätestens Ende 2003 einen Vorschlag für Umweltqualitätsnormen vorlegen. Sie hat zur Vorbereitung dieses Vorschlages das Fraunhofer-Institut für Molekulare Biologie und Angewandte Ökolgoie (D beauftragt, eine Studie mti UQN-Vorschlägen auszuarbeiten. Diese Studie (Lepper, 2002) wurde im September 2002 im Expertenkreis vorgelegt und wird derzeit auf europäischer Ebene (Expert Advisory Forum) diskutiert. Dieser Diskussion soll nicht vorgegriffen werden. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die vom Fraunhofer-Institut vorgeschlagenen Umweltqualitätsnormen jedoch aus fachlicher sicth kommentiert. Für die sonstigen in der UBA-Studie ermittelten relevanten Stoffe (Gruppe C) sind vorerst keine europaweit harmonisierten Umweltqualitätsnormen vorgesehen. Aufgabe des gegenständlichen Gutachtens war es daher, für diese Stoffe (öko)toxikolgoische Daten zu sammeln, zu bewerten, und darauf aufbauend Vorschläge für Umweltqualitätsnormen auszuarbeiten. Dabei wurde der Diskussionsstand auf europäischer Ebene, insbesondere die methodischen Arbeiten des Fraunhofer Instituts, berücksichtigt.

Berichtsdateien

Gutachten_Prof[1].Bursch_Teil_1.pdf

Autor/innen

Wilfried Prof. Bursch