Projekt-1059: Vergleich der Bewertung der Tiergerechtheit von Rinderhaltungssystemen mit dem Tiergerechtheitsindex TGI 35 L und mit Hilfe von ethologischen und tiergesundheitlichen Parametern
Projektleitung
Elfriede Ofner-Schröck
Forschungseinrichtung
Direktion Raumberg-Gumpenstein
Projektnummer
10183Projektlaufzeit
-
Finanzierungspartner
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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Allgemeine Projektinformationen
Projektziele
International besteht großer Bedarf nach zuverlässigen Systemen zur Beurteilung der Tiergerechtheit von Haltungssystemen auf betrieblicher Ebene. Derzeit herrscht unter den in Europa auf diesem Gebiet tätigen Experten allerdings kein Konsens darüber, welche Parameter für die Beurteilung der Tiergerechtheit (Assessment of animal welfare) am besten geeignet sind. Die Beurteilung kann mit haltungsumweltbezogenen Parametern (Stallbauliche Details, Stallklima, Management und Betreuung), mit tierbezogenen Parametern (Verhalten, Gesundheit) oder mit einer Kombination aus beiden erfolgen. Entscheidend für die Auswahl von Kriterien sind deren Erhebungsgenauigkeit (reliability), Aussagegehalt (validity) und Praktikabilität (feasibility). Der in Österreich entwickelte Tiergerechtheitsindex TGI 35 L hat sich als praktikables und genaues Instrument zur Beurteilung der Tiergerechtheit auf betrieblicher Ebene erwiesen. Auch zur Validität liegen bereits erste Forschungsergebnisse vor. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, diese Ergebnisse auf einer breiteren Datenbasis weiter abzusichern und einzelne Teilaspekte noch genauer zu beleuchten. Ziel dieses Projektes soll es daher sein, das Bewertungsergebnis des Tiergerechtheitsindex TGI 35 L über die Tiergerechtheit von Haltungssystemen mit ethologischen und tiergesundheitlichen Parametern zu vergleichen. Daraus lässt sich ableiten, ob der TGI 35 L eine klare Aussage zur Tiergerechtheit eines Haltungssystems, die die Grundlage für das Wohlbefinden der darin lebenden Tiere darstellt, zulässt. Die Ergebnisse sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Etablierung eines europaweit gültigen Beurteilungssystems, zu dem von österreichischer Seite in maßgeblichem Ausmaß Wissen und Erfahrung eingebracht werden kann.