Natura 2000: Entwicklung von Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Natura-2000-Schutzgüter
Projektleitung
Thomas Ellmauer
Forschungseinrichtung
Umweltbundesamt GmbH
Projektnummer
1293Projektlaufzeit
-
Finanzierungspartner
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Navigation
Allgemeine Projektinformationen
Schlagwörter (deutsch)
Natura 2000, Schwellenwerte, FFH, Fauna
Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)
Titel (englisch)
Developement of Criterias, Indicators and Threshold values for the Evaluation of the Conservations Status of Natura 2000-Habitats and Species
Projektziele
Für alle in Österreich vertretenen und in Natura-2000-Gebieten enthaltenen Schutzgüter der beiden EU-Naturschutz-Richtlinien (Vogelarten des Anhanges I der Vogelschutz-Richtlinie sowie Lebensraumtypen des Anhanges I und Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie) sollen sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren samt Kenngrößen entwickelt werden, auf welchen eine Beurteilung des Erhaltungszustandes dieser Schutzgüter in allen Bundesländern einheitlich aufbauen kann.
Aufgabe des Projektes ist es, ausgehend von den ökologischen Ansprüchen der Schutzgüter und der sie bedrohenden negativen Einflüsse Indikatoren abzuleiten, welche es ermöglichen, den Ist-Zustand der Erhaltung des jeweiligen Schutzgutes zu beurteilen. Diesen Indikatoren werden Schwellenwerte zugeordnet, welche jenen Bereich markieren, ab welchem der Erhaltungszustand als 'günstig' im Sinne der FFH-Richtlinie bezeichnet werden kann.
Aufgabe des Projektes ist es, ausgehend von den ökologischen Ansprüchen der Schutzgüter und der sie bedrohenden negativen Einflüsse Indikatoren abzuleiten, welche es ermöglichen, den Ist-Zustand der Erhaltung des jeweiligen Schutzgutes zu beurteilen. Diesen Indikatoren werden Schwellenwerte zugeordnet, welche jenen Bereich markieren, ab welchem der Erhaltungszustand als 'günstig' im Sinne der FFH-Richtlinie bezeichnet werden kann.
Berichte
Kurzfassung
Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen“ (Art. 2).
Die FFH-Richtlinie definiert allgemein, was unter \"günstiger Erhaltungszustand\" zu verstehen ist (Art.1). Die Mitgliedstaaten brauchen jedoch eine genaue Beschreibung, was den günstigen Erhaltungszustand eines jeden einzelnen Schutzgutes ausmacht.
Unter der Leitung des Umweltbundesamt wurden nun Indikatoren und Schwellenwerte für die Lebensraumtypen und Arten des Natura 2000-Netzwerkes entwickelt, mit denen der Erhaltungszustand bewertet werden kann.
In der Umsetzung der Verpflichtungen, welche sich aus der FFH-Richtlinie und der über Artikel 7 der FFH-Richtlinie in das Natura 2000-Netz integrierten Vogelschutz-Richtlinie ergeben, spielt der „günstige Erhaltungszustand“ insbesondere für folgende Bereiche eine zentrale Rolle:
Vorschlag und Ausweisung von geeigneten Gebieten gemeinschaftlichen Interesses.
Festlegung von Erhaltungszielen für die Gebiete.
Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen für die Schutzobjekte.
Beurteilung von Verschlechterungen und Störungen.
Beurteilung von Plänen und Projekten auf Verträglichkeit.
Monitoring der Gebiete.
Erstellung von Berichten.
Bewertung des Erhaltungszustandes in Österreich
In Österreich hat ein Expertenteam Richtlinien zur Bewertung des Erhaltungszustandes erarbeitet. Diese liegen nun für alle Lebensraumtypen nach Anhang I , für alle Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, für Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie sowie für ausgewählte Zugvogelarten vor.
In einem ersten Schritt fassten die Experten das vorhandene Wissen über Schutzgüter hinsichtlich ihrer Verbreitung, den ökologischen Ansprüchen und ihrer Gefährdung in so genannten Schutzobjekt-Steckbriefen zusammen.
Darauf aufbauend ordneten sie den wesentlichen Eigenschaften der Schutzgüter einfach erfassbare Indikatoren zu.
In weiterer Folge wurde zur Bewertung der Ausprägung der einzelnen Indikatoren eine dreistufige Skalierung verwendet. Die Skalierung orientiert sich an den Vorgaben der Europäischen Kommission für die Übermittlung von Daten der Natura 2000-Gebiete in Standard-Datenbögen:
A: hervorragende Ausprägung
B: gute Ausprägung
C: durchschnittliche bis beschränkte Ausprägung
Um den Erhaltungszustandes beurteilen zu können, müssen die Werte der Indikatoren zu einem summarischen Wert zusammengeführt werden. Auf der Basis von logischen Verknüpfungen erarbeiteten die Experten im letzten Schritt Verknüpfungsmatrizen. Diese ermöglichen aus den Einzelbewertungen die Synthese zu einem Erhaltungszustandswert.
Die Festlegung der Indikatoren und Schwellenwerte wurde ebenso wie die Verknüpfungsanleitungen in theoretischen Bearbeitungen durchgeführt. Expertenmeinungen wurden miteinbezogen.
Die Ergebnisse wurden nicht im Freiland erprobt. Die vorliegenden Vorschläge sind Arbeitsgrundlagen, welche durch Freilanderfahrungen überprüft, ergänzt und verbessert werden sollen. Der Projektkoordinator ist daher sehr an konkreten Erfahrungen und Verbesserungsvorschlägen interessiert, welche in eine allfällige spätere Überarbeitung einfließen können. Nachrichten bitte an Dr. Thomas Ellmauer (Projektkoordinator) übermitteln.
Der Bericht „Entwicklung von Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Schutzgüter“ behandelt 80 Vogelarten, 91 (weitere) Tier- und Pflanzenarten und 65 Lebensraumtypen:
- Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie sowie ausgewählte Zugvogelarten (siehe Band 1)
- Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (siehe Band 2)
- Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (siehe Band 3)
- Populäre Schutzobjekt-Steckbriefe (siehe Band 4)