Projekt-752: Strukturdaten des Bergbauerngebiets und sonstiger benachteiligter Gebiete

Projektleitung

Thomas DAX

Forschungseinrichtung

Direktion Bergbauern

Projektnummer

10299

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Berichte

Abschlussbericht , 15.05.2010

Kurzfassung

Die laufende Erfassung der Besonderheiten in der Struktur des Berggebietes und der sonstigen benachteiligten Gebiete zählt zu den zentralen Aufgaben der BA für Bergbauernfragen. Auch die Analyse der Wirkungen der EU-Agrarpolitik hinsichtlich der Förderung benachteiligter Gebiete, insbesondere der Berggebiete, stellt einen Schwerpunkt der Arbeiten der BABF dar. Im Rahmen dieses Projektes, das seit dem Jahr 1979 bestand, wurden wesentliche Forschungsarbeiten in diesen Bereichen geleistet. Nachdem im Jahr 2009 neue spezifische Forschungsarbeiten begonnen wurden, welche Kernbereiche des Langfristprojektes abdecken, wurde das Projekt mit Ende 2009 abgeschlossen. Als Abschlussberichte werden zwei internationale Artikel aus dem Jahr 2009, das Facts&Features Nr. 22 aus dem Jahr 2002, ein Referat in Vilm, D aus dem Jahr 2008 und eine Kurzeinschätzung der Bedeutung der Förderung des Berggebietes und sonstiger benachteiligter Gebiete dieser Kurzfassung angefügt. Inhaltliche Zusammenfassung: Die österreichische Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich durch einen hohen Anteil an Berggebieten (70% der Gesamtfläche Österreichs), einen hohen Anteil der Nebenerwerbslandwirtschaft (56%), einer kleinbetrieblichen Struktur (52% der Betriebe bewirtschaften weniger als 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche) und großer Bedeutung der Viehwirtschaft (49% des Produktionswertes) gekennzeichnet. Die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat in Österreich eine größere Bedeutung als in den meisten EU-Staaten. Die Landwirtschaft in Österreich kann in vielen Gebieten als nachhaltig und multifunktional eingestuft werden und der Anteil der biologisch wirtschaftenden Betriebe ist mit 14% sehr hoch. Gemäß den EU-Bestimmungen wurden mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 drei Arten von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten abgegrenzt: Berggebiete, Sonstige Benachteiligte Gebiete (Zwischengebiete) und Kleine Gebiete. Derzeit liegen 81% der Landesfläche bzw. 71% der landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs in diesen landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Das Berggebiet hat mit 70% der Landesfläche bzw. 58% der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) den größten Anteil. Die EU-Kommission plant eine Neuabgrenzung der Zwischengebiete ab 2014. Österreich hat sich für eine adäquate, nach nationalen Indikatoren für naturbedingte Nachteile definierte Neuabgrenzung ausgesprochen. Eine besondere Bedeutung in Österreich hat die Berglandwirtschaft. Ihr fällt eine Schlüsselrolle für die Sicherung des sensiblen Ökosystems und der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft zu. Eine wichtige Grundlage zur gezielten Förderung der Bergbauernbetriebe ist die betriebsindividuelle Einstufung nach standortbedingten Bewirtschaftungserschwernissen, gemessen anhand von Berghöfekatasterpunkten. Für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gilt im Allgemeinen, je höher die Bewirtschaftungserschwernisse eines Bergbauernbetriebes, desto niedriger das landwirtschaftliche Einkommen und desto höher die Förderung je Hektar. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ) leistet einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft) und zur Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe (Beitrag zum Einkommen). Dadurch wird auch die Besiedlung im benachteiligten Gebiet (insbesondere im Berggebiet) unterstützt. Die Ausgleichszulage ist auch wichtig für die Erhaltung der Biodiversität und generell zum Schutz der Umwelt (89% der Biobetriebe sind Betriebe mit Ausgleichszulage, die AZ-Betriebe haben im Durchschnitt einen deutlich niedrigeren GVE-Besatz je ha Futterfläche, Cross Compliance Bestimmungen müssen eingehalten werden). Die Ausgleichszulage fördert die Multifunktionalität der Landwirtschaft im Berggebiet und den benachteiligten Gebieten.

Berichtsdateien

UBA_Vilm_Juli2008_kurz_Hovorka.pdf

UBA_Vilm_AZ_Hovorka.pdf

FF22.pdf

Mountain_Forum_1_2009_hovorka_dax.pdf

Mountain_Forum_1_2009_dax.pdf

Autor/innen

Gerhard Hovorka, Thomas Dax