Projekt-645: Die regionale Struktur der Bodennutzung in Österreich - Grundlagen für eine Flächennutzungsplanung (Projekt im Rahmen von INTERREG IIC)

Projektleitung

Klaus WAGNER

Forschungseinrichtung

Direktion Agrarwirtschaft

Projektnummer

10296

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Titel (englisch)

INTERREG IIC-Project: The regional structure of land use in Austria. Yardsticks for land use planning

Projektziele

Unter Koordination der Forstsektion des BMLFUW bzw. unter der internationalen Projektkoordination der Ernst-August Universität Göttingen nahm die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft am INTERREG IIC Projekt 97005-A, Natural Resources teil, in dessen Rahmen ein System der gemeinsamen Raumplanung von Wald, Wasser- und Landwirtschaft entworfen wurde, um Evaluierungsverfahren für Aufforstungsflächen in unterbewaldeten Regionen zu entwerfen. Ziel des Teilprojektes der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft war es, ein System der landwirtschaftlichen Planung zu entwickeln und an bestimmten Problemregionen, die im Projektverlauf erarbeitet wurden, auch praktisch anzuwenden. Ähnlich dem System des Waldentwicklungsplanes in Österreich könnten in Zukunft die Landwirtschaftsflächen ganz Österreichs einer Bewertung unterzogen werden. Damit würde erstmals eine entsprechende Planungsgrundlage existieren, die langfristig zur Sicherung der Funktionen landwirtschaftlicher Flächen und zur Verbesserung der Umweltsituation beiträgt.

Berichte

Abschlussbericht

Kurzfassung

Raumplanungsverantwortliche in vielen Ländern beklagen, dass ein sparsamer Umgang mit landwirtschaftlichem Grund und Boden nach wie vor nicht in Sicht sei. Wohl ist es gelungen, die noch vor wenigen Jahren in Österreich ungeheuer überhöht abgegrenzten Baulandwidmungen zurückzustutzen; auf eine allgemein gültige Vorgangsweise oder auf ein verbindliches Instrument der Bodennutzungskontrolle konnte man sich bisher aber nicht einigen. Dabei fehlt es nie an hochrangigen Forderungen nach einer Neuregelung der Sicherung landwirtschaftlicher Grundstücke: * Die (derzeit noch gültigen und vermutlich bleibenden) Ziele des Österreichischen Raumordnungskonzepts 1991 haben in Punkt 7 der Grundsätze ausdrücklich den „Flächenfresser freistehendes Einfamilienhaus“ und den „Zersiedlungsfaktor Baulandhortung“ im Visier, weshalb die „Planung für den Freiraum jener für das Bauland gleichwertig sein“ soll; * Schon vor über 20 Jahren hat der Rat der OECD den Mitgliedstaaten Empfehlungen betreffend die „Rolle der Landwirtschaft in Planung und Management peri-urbaner Gebiete“ gegeben und deren bestmöglichen Schutz empfohlen; * In der Literatur finden sich zahlreiche und schlagend begründete Aufrufe einerseits zum Erhalt der Flächenbasis für die Landwirtschaft und anderseits zur Bewertung von Umweltwirkungen i.w.S., die von landwirtschaftlichen Flächen ausgehen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden in derzeit bestehenden Planungsverfahren zumeist als Residualflächen aller sonstigen Flächenansprüche der Gesellschaft betrachtet. Die Funktionen landwirtschaftlich genutzter Flächen sind jedoch vielfältig und wertvoll und bedürfen einer sorgsamen Entwicklungsplanung. Deutlich wird dies im derzeitigen Trend zur wirtschaftsräumlichen Segregation von Intensivproduktionsregionen einerseits und Extensivregionen anderseits, mit gebietsweise stark unterschiedlichen Nutzungsakzenten. Die Folge ist, dass Landwirtschaftsflächen und deren Funktionen entweder gänzlich verschwinden oder auf nur wenige Funktionen (im Extremfall auf eine einzige) eingeschränkt werden. Diese gegensätzlichen Entwicklungen – Aufgabe der Landwirtschaft in Ungunstlagen und mitunter extreme Intensivierung in Gunstlagen – schaffen Probleme mit Auswirkungen über den landwirtschaftlichen Sektor hinaus; dazu gehören Wirkungen auf das Grundwasser, die Erosionsgefahr, Verluste an Vielfalt der Arten und des Landschaftsbildes und in Verbindung damit Verluste an Erholungs-, Lebens- und Wirtschaftsraum. Da diese Tendenzen praktisch weltweit zu beobachten sind, ist das Planungsverfahren auch mit den ausländischen Projektpartnern sinnvoll abzustimmen. Aufgabe des landwirtschaftlichen Teilprojektes der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft war es, ein System der landwirtschaftlichen Planung zu entwickeln und dieses in bestimmten Problemregionen Österreichs auch praktisch anzuwenden. Schon während des Planungsprozesses ist es wichtig, dass die Bewertungsverfahren unterschiedlicher Fachbereiche aufeinander abgestimmt sind. Ähnlich dem System des Waldentwicklungsplanes könnten und sollten in Zukunft auch die Landwirtschaftsflächen Österreichs einer Funktionsbewertung unterzogen und nicht nur nach ihrer materiellen Produktionsleistung oder ihrem potentiellen Wert nach einer Widmungsumwandlung zu Bauland beurteilt werden. Im Verlauf des Projektes wurde daher ein Bewertungsverfahren für den Gesamtkomplex an „Agrarraumwirkungen“ landwirtschaftlich genutzter Flächen entwickelt, anhand dessen der Einfluss der Landwirtschaft auf nachstehende, transnational akkordierte Funktionen der Kulturlandschaft im öffentlichen Interesse ermittelt werden kann. Beurteilung von Landschaftsfunktionen aus landwirtschaftlicher Sicht „Funktion“: Bewertung der „Agrarraumwirkungen“ Nutzfunktion: Bestimmung mittels bereits bestehender Bewertungen nach der Bodenkarte 1:25.000 des Instituts für Bodenwirtschaft Ressourcenschutzfunktion: Bewertung der Auswirkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung (Kulturartenzusammensetzung) auf den Boden (Wind- und Wassererosion) und auf das Grundwasser (Nitrat- bzw. Schadstoffaustrag) Objektschutz: Bewertung der Schutzwirkung der Landwirtschaft gegenüber Objekten wie Siedlungen, Verkehrswegen und Kulturgütern vor Gefahren wie Lawinen, Steinschlag, Erdrutsch Lebensraumfunktion: Bewertung einerseits der Diversität der landwirtschaftlichen Nutzung (durchschnittliche Schlaggrößen in Hektar) und anderseits auch der Biodiversität der Agrarlandschaft (Ausstattung der Landschaft mit punkt-, linien- oder flächenförmigen Elementen, gewichtet nach dem Grad ihrer Ersetzbarkeit) Erholungsfunktion: Bewertung aufgrund der Nachfrage (Lage der Flächen in Hinblick auf potentielle Erholungssuchende) und in Relation zur Eignung der Flächen für die naturgebundene Erholung (Benutzbarkeit, landschaftlicher Reiz) Raumgliederungsfunktion: Bewertung des Beitrags landwirtschaftlich genutzter Areale zur Entmischung von Nutzungen mit gegenseitiger Beeinträch-tigung, oder auch aktive Freihaltung von unverbauten Frei-flächen; dazu wird der Grenzverlauf von störenden Anlagen und Nutzungen, von Siedlungen und von übergeordneten Verkehrslinien wie Straßen oder Eisenbahnlinien in Relation zu den landwirtschaftlichen Flächen gesetzt. Das erklärte Hauptziel dieses Planungsinstrumentes ist, die künftigen Verhältnisse landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht nur aus der Sicht nicht-landwirtschaftlicher Nutzungsinteressen, sondern gerade vom Standpunkt der Landwirtschaft und ihrer Aufgaben her zu betrachten. Dieses Instrument soll daher geeignet sein, die Bodennutzungsentwicklung (und darunter selbstverständlich ganz besonders die Baulandwidmung) aus der Sicht einer regional-politisch verantwortungsbewussten Landwirtschaft zu objektivieren. Bezugseinheit zur Erfassung der Funktionen sind so genannte Funktionsflächen; sie stellen einen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ von Gebietseinheiten dar, die unter Berücksichtigung der naturräumlichen Differenzierung, nach Möglichkeit homogener Bodennutzungsverhält-nisse, der Siedlungsverteilung sowie auch der Verwaltungsgliederung abgegrenzt wurden. Die Bewertungen der einzelnen Funktionen werden für jede Funktionsfläche individuell durchgeführt und getrennt in 6-stufigen Funktionskarten dargestellt; anschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Karte der landwirtschaftlichen Funktions-bewertung. Das von der Bundesanstalt systematisch entwickelte Bewertungsverfahren wurde am Beispiel von 7 Gemeinden des Marchfeldes (Nordöstliches Flach- und Hügelland) erprobt. Aufgrund zahlreicher konkurrierender Nutzungen kommt es in diesem Gebiet zur Häufung von Nutzungskonflikten: * intensive Landwirtschaft mit weit verbreitet erforderlicher Bewässerung („Minimumfaktor“ Wasser) * Grundwasser mit erhöhten Nitratwerten * geringer Waldanteil bei bedeutender Winderosionsgefährdung * hoher Siedlungsdruck infolge relativ niedriger Baulandpreise * hohes Verkehrsaufkommen infolge der Nähe zur Bundeshauptstadt * Erdölförderung und intensiver Schotterabbau. Schon im kleinen Beispielsgebiet des Marchfeldes – das im großräumigen Vergleich mit anderen Regionen jedoch „raumstrukturell“ relativ einheitlich ist – waren wichtige Unterschiede in Umfang und Ausprägung von Wirkungen der 6 Funktionen festzustellen, die der Landwirtschaft hier zugewiesen werden können: So sind beispielsweise in Auersthal (Hügellandrand) die einzelnen Wirkungen stark aneinander gekoppelt. Sowohl die Nutzwirkung als auch die Lebensraum-, Erholungs- und Raumgliederungswirkung erzielen hohe Werte. Hingegen erfährt in Weikendorf (Lage auf höherer Terrasse) fast ausschließlich die Nutzwirkung eine höhere Bewertung. Hier wäre zu hinterfragen, ob diese hier faktisch ausschließliche Spezialisierung der Landschaft auch einem Leitbild für diese Region entsprechen kann. Die Nutzfunktion ist nur eine unter mehreren Funktionen und nicht an jedem Standort die wichtigste. Dennoch kommt ihr eine Sonderstellung zu, da die übrigen Funktionen ohne die landwirtschaftliche Nutzung wegfielen bzw. andere Ausprägungen zeigen würden. Im Nahbereich von Siedlungen treten die naturgebundene Erholung, der Schotterabbau oder auch die Raumgliederungswirkung in den Vordergrund. In manchen Fällen (siehe z.B. die Funktionsfläche Gänserndorf-Siedlung) wird trotz der für diesen Raum typischen Produktionsgunst wegen der hier lediglich gering bewerteten Nutzfunktion am ehesten mit einer Aufgabe der Bewirtschaftung zu rechnen sein. Dies wäre jedoch dann nicht im öffentlichen Interesse, wenn man die wichtigen anderen Funktionen der Landwirtschaft erhalten möchte. Abschließend ist fest zu stellen, dass anhand des vorgestellten Bewertungsverfahrens auch Auswirkungen von (geplanten) Veränderungen der Bodennutzung abgeschätzt werden können; dadurch wäre auch eine Simulation von Auswirkungen unterschiedlicher Landnutzungsszenarien möglich. Dazu gehören im Untersuchungsgebiet insbesondere auch Aufforstungen, deren Beurteilung in diesem niederschlagsarmen randpannonischen Gebiet jedoch keineswegs einfach ist. Auch die Erstellung regionaler Leitbilder und die Abstimmung verschiedenster Fachbereiche der Regionalplanung können mit der vorgeschlagenen landwirtschaftlichen Funktionsbewertung wesentlich unterstützt werden. Von besonderer Bedeutung wird letztlich aber auch die Harmonisierung mitunter äußerst unterschiedlicher Standpunkte bei der praktischen Vorgangsweise der Funktionsbewertung sein. Dies betrifft – national gesehen – die Abstimmung von Zielen und Vorstellungen flächenbezogener Nutzungs- oder auch Entwicklungsinteressen, sei es von Sektoren der Produktionswirtschaft, des Zivil- und Katastrophenschutzes oder der Umwelt- bzw. Gesundheitspolitik. International betrachtet sollte die Funktionsflächenbewertung jedoch zusätzlich noch ein solches Generalisierungsniveau erreichen, dass auch sehr unterschiedliche Kulturlandschaften trotz ihrer nahezu unüberschaubaren Vielfalt doch in vergleichbarer Weise analysiert und nach Möglichkeit auch evaluiert werden können. Vielleicht kann dabei das Wissen helfen, dass die Qualität der Lebensbedingungen in den meisten der bewohnten Weltgegenden heute sehr ähnlich ist und daher die Sorgen um diese durchaus als „globalisiert“ gelten dürfen.

Berichtsdateien

Interreg_IIC_Struktur_Bodennutzung.pdf

Autor/innen

Klaus Wagner