Projekt-640: Evaluierung der Ausgleichsmaßnahmen für Benachteiligte Gebiete gemäß VO (EG) Nr. 950/97 (Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe)

Projektleitung

Gerhard HOVORKA

Forschungseinrichtung

Direktion Bergbauern

Projektnummer

10600

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Titel (englisch)

Evaluation of Compensatory Allowances for Farmers in Less-Favoured Areas (measures under Regulation (EC) No. 950/97)

Projektziele

Die EU-Kommission hat für die Mitgliedsstaaten das Erfordernis einer Zwischenevaluierung der wichtigsten Maßnahmen der VO (EG) Nr. 950/97 gemäß den EU-Evaluierungsrichtlinien festgelegt. Im Rahmen dieses Projekts wurde durch die BA für Bergbauernfragen die Evaluierung der Ausgleichsmaßnahmen für Benachteiligte Gebiete entsprechend den Erfordernissen der EU und den zusätzlichen national definierten Fragestellungen in Kooperation mit der zuständigen Abteilung des BMLFUW durchgeführt. Ein wichtiges Ziel lag auch darin, die Vor- und Nachteile der spezifischen Ausgestaltung der Maßnahmen in Österreich (Staffelung nach Bewirtschaftungserschwernis, Größendegression, Wahrungsregelung) für den internationalen Vergleich in der EU darzustellen.

Die EU-Ausgleichszulage und die Nationale Beihilfe wurden auf Basis der EU-Richtlinie für die Evaluierung (die EU gibt wesentliche methodische Evaluierungskriterien und Erfolgsindikatoren für die Maßnahmen vor, um für alle Mitgliedsstaaten vergleichbare Ergebnisse zu erhalten) und unter Berücksichtigung der national erweiterten Fragestellungen anhand quantitativ und qualitativ festgelegter Ziele und Zielindikatoren in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Verwaltungseinheiten dargestellt, analysiert und bewertet. Nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit wurde nach Berggebiet, sonstiges benachteiligtes Gebiet und Kleines Gebiet sowie nach Betriebstypen differenziert.

Das Projekt wurde im Jahr 2001 mit dem um die spezifischen österreichischen Fragestellungen erweiterten Forschungsbericht der BA für Bergbauernfragen Nr. 47: „Keine Berglandwirtschaft ohne Ausgleichszahlungen. Evaluierung der Maßnahme Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe“ abgeschlossen.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2001

Kurzfassung

Die Land- und Forstwirtschaft im benachteiligten Gebiet, und im Berggebiet im besonderen, hat in Österreich einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. In Österreich liegen 80% der Landesfläche im benachteiligten Gebiet bzw. 70% im Berggebiet. Österreich hat innerhalb der EU einen der höchsten Anteile an Berggebieten. Das österreichische Berggebiet ist allerdings seit langem keine reine Agrarregion mehr, sondern ein integrierter Lebens- und Wirtschaftsraum, in dem 36% der österreichischen Bevölkerung leben und dessen geographischen Besonderheiten nicht zu einer Separierung in wirtschaftsstruktureller Hinsicht führen. Die Bedeutung der Berglandwirtschaft liegt immer stärker in der Erfüllung von multifunktionalen Aufgaben. Die Ausgleichszulage zugunsten benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete war im Bewertungszeitraum 1995-1998 die quantitativ bedeutendste Maßnahme im Rahmen des Zieles 5a in Österreich. Die Nationale Beihilfe ist eine wichtige Ergänzung der EU-Ausgleichszulage und als integraler Bestandteil der Bergbauernförderung zu sehen, die für viele Betriebe einen Förderungsverlust im Vergleich zur Situation vor dem EU-Beitritt verhindert hat (fast drei Viertel der Bergbauernbetriebe mit der höchsten Bewirtschaftungserschwernis hätten ohne Nationale Beihilfe zu den Beitrittsverlierern gezählt). Die Differenzierung der Förderungssätze nach Erschwerniskategorien, d.h. je höher die Bewirtschaftungserschwernis, desto höher der Förderbetrag je Fördereinheit, war eine wesentliche Bestimmung für die insgesamt sehr positive Wirkung der Ausgleichszulage und hat eine Differenzierung der Fördersumme je Betrieb in Abhängigkeit von der Erschwernis bewirkt. Die Ausgleichszulage leistet neben dem agrarischen Umweltprogramm auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raums. Die Ausgleichszulage und die ergänzende Nationale Beihilfe stellen ein zentrales Element zur Erreichung der generellen Ziele der Effizienzverordnung und zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der Landwirtschaft, der Erhaltung der Besiedelung, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft und der Erreichung der umweltpolitischen Ziele in den benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten, insbesondere im Berggebiet, dar. Dennoch verzeichnete die Ausgleichszulage im Bewertungszeitraum und darüber hinaus bis einschließlich zum Jahr 2000 auch unter dem Gesichtspunkt der Multifunktionalität der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete wesentliche Defizite. Als wichtigste Empfehlungen werden im Evaluierungsbericht vorgeschlagen, einen Grundbetrag (Sockelbetrag) für kleine und mittlere Betriebe in den benachteiligten Gebieten (inklusive Berggebiete) zu schaffen, der nach der Bewirtschaftungserschwernis gestaffelt werden sollte, sowie eine höhere Förderung je Förderungseinheit für die Bergbauernbetriebe mit hoher und extremer Erschwernis zu ermöglichen, um den tatsächlichen Einkommens- und Bewirtschaftungsunterschieden in der Landwirtschaft besser zu entsprechen. Mit der neugestalteten Ausgleichszulage im „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ für den Zeitraum 2001 bis 2006 auf Basis der VO (EG) Nr. 1257/99 des Rates werden wichtige Verbesserungen des Fördersystems vorgenommen.