Projekt-313: Der Reformbedarf der GAP aus österr. Perspektive - Analysecluster Ländlicher Raum

Projektleitung

Thomas DAX

Forschungseinrichtung

Direktion Bergbauern

Projektnummer

10058

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Projektziele

Die bestehenden Problembereiche der GAP in der Fassung der Agenda 2000 sollen aufgezeigt und mit der laufenden Reformdiskussion verglichen werden. Der Einfluss der durch die aktuellen Agrarkrisen geänderten gesellschaftlichen Situation in Bezug auf Konsumverhalten und politische Akzeptanz auf diese Reformanliegen sollen abgeschätzt werden. Bei der Beurteilung von Reformschritten sollen die sich aus der speziellen Situation Österreichs ergebenden Prioritäten explizit berücksichtigt werden.

Die Bundesanstalt für Bergbauernfragen bearbeitet in diesem Kooperationsprojekt den Analysecluster Ländlicher Raum. Dabei werden die Veränderungen in den mit dem 'Ländlichen Raum' verbundenen Politikbereichen diskutiert und wie diese aus österreichischer Sicht einzuschätzen sind.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2003

Kurzfassung

Die Gemeinsame Agrarpolitik ist reformbedürftig, weil sie die Landwirte mittels der bestehenden Marktordnungen zu Produktionsentscheidungen verführt, die volkswirtschaftliche (''soziale'') Kosten verursachen. Überhöhte Preise im Binnenmarkt verleiten zur Produktion für den Export, obwohl dort nur relativ niedrige Preise erlöst werden können. Sie verleiten zu intensiverer Produktion, deren negative Begleiterscheinungen durch Teilnahme der Landwirtschaft an staatlich finanzierten Umweltprogrammen vermieden werden sollen. Sie vergrößern den Sektor Landwirtschaft und seinen Ressourcenverbrauch. Sie kosten die Abnehmer der Agrarprodukte mehr, als sie am Weltmarkt dafür bezahlen müssten, und verteuern daher die Lebensmittel für die Konsumenten. Eine Reform der Agrarpolitik muss trachten, die Verzerrungen der Produktion zu verringern und den Binnenmarkt in den Weltmarkt zu integrieren. Eine Annäherung der EU-Preise an die Weltmarktpreise ist notwendig, um das Angebot mit der Nachfrage in Einklang zu bringen. Senkungen der Erzeugerpreise stoßen jedoch auf den Widerstand der Landwirtschaft, wenn sie nicht durch geeignete Anpassungshilfen abgefedert werden. Daher ist es notwendig, die durch Preissenkungen entgangenen Einkünfte der Landwirte durch Ausgleichszahlungen und andere Maßnahmen wettzumachen. Die Höhe der Kompensation sollte erst einmal - wie bereits bisher gehandhabt - proportional zu den vorgenommenen Preissenkungen sein und sich höchstens auf jenen Teil der Produktion beziehen, der am Binnenmarkt absetzbar ist. In weiterer Folge sollten die Ausgleichszahlungen von der Produktion abgekoppelt und an jene Leistungen gekoppelt werden, die die Landwirtschaft im Interesse der Bevölkerung erbringt. In dieser Studie wurden die Marktordnungen für Kulturpflanzen (Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen), Milch und Rindfleisch dargestellt und die Probleme, die sie verursachen, diskutiert. Anschließend wurden verschiedene Vorschläge zur Reform der Marktordnungen vorgestellt und unter Berücksichtigung bereits vorliegender Studien bewertet. Das eigentliche Ziel dieser Studie war, der Agrarpolitik Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die aus österreichischer Sicht gangbar, für die Landwirte verträglich und für die Volkswirtschaft zielführend erscheinen. Für die genannten drei Sektoren ergibt sich daraus eine schrittweise Reform, die mit Preissenkungen und Ausgleichszahlungen beginnt, mit Flächenprämien für Kulturpflanzen und Futterpflanzen fortfährt und mit Leistungsabgeltungen endet. Die Reform der Marktordnungen wird dabei als ein kontinuierlicher Prozess betrachtet, der mit den hier unterbreiteten Vorschlägen nicht abgeschlossen ist, sondern einer dauernden Überprüfung und Bewertung bedarf. Für Milch werden quotenbezogene und personenbezogene Ausgleichszahlungen vorgeschlagen, wobei letztere als Rentenzahlungen an den betroffenen Personenkreis mit begrenzter Laufzeit konzipiert sind. Dies und eine höhere Transparenz des Quotenhandels würde den Strukturwandel beschleunigen und deutliche Kostensenkungen bewirken. Die bereits beschlossenen quotenbezogenen Ausgleichszahlungen und die erhöhten Viehprämien eines Betriebes sollten zu einzelbetrieblichen Futterflächenprämien umgewandelt werden. Die Flächenprämien, die ursprünglich von der Ertragsfähigkeit des Ackerlandes und (gemäß dem Vorschlag) von der Viehdichte der Futterflächen abhängen, sollten im Lauf der Zeit EU-weit dadurch vereinheitlicht werden, dass Obergrenzen der Förderungen je Hektar Kultur- bzw. Futterpflanzen eingeführt und im Lauf der Zeit schrittweise abgesenkt werden, um Marktordnungsprämien auf der EU Ebene einzusparen. Dies entspricht einer Modulation der Flächenprämien mit dem Ziel, die relativ hohe Förderung der Gunstlagen und der intensiven Viehhaltung zu reduzieren und die dadurch eingesparten Mittel zumindest teilweise zur Bezahlung von externen Effekten verfügbar zu machen, die mit bestimmten Arten der Landbewirtschaftung in bestimmten Gebieten verbunden sind. 'Die EU-Landwirtschaftspolitik wird in Zukunft immer weniger sektoral, sondern immer stärker territorial definiert werden. Sie wird langfristig in eine integrierte Wirtschaftspolitik für den ländlichen Raum münden, in dem den neuen gesellschaftlichen Prioritäten - Kulturlandschaft und Umweltleistungen, nachwachsende Rohstoffe, nachhaltige Produktion - Rechnung getragen wird. Staatliche Leistungen wird es nur geben, wenn es klar definierte Gegenleistungen von Seiten der Landwirte gibt.' (FISCHLER 2001). Die Herausforderung ist, diese Gegenleistungen zu erkennen, bevor sie verloren gegangen sind, und zu erreichen, dass sie dort, wo sie benötigt werden, auf wirtschaftliche Weise bereitgestellt werden.