Projekt-159: Beurteilung von Auslaugverhalten und Gesamtgehaltsbestimmungen von Abfällen
Projektleitung
Andreas Hanus-Illnar
Forschungseinrichtung
Umweltbüro DI Dr. Karel Cerny
Projektnummer
40794Projektlaufzeit
-
Finanzierungspartner
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Navigation
Projektziele
Die Deponierichtlinie der EU sieht vor, dass gefährliche Abfälle, welche im Eluat- und Deponieverhalten nicht gefährlichen Abfällen entsprechen, auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle abgelagert werden dürfen. Diese Bestimmung wird in einem Anhang zur Deponierichtlinie (zu beschließen bis Juni 2002) präzisiert. Zu dieser Fragestellungen wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durch Prof. van der Sloot durchgeführt. Im gegenständlichen Projekt wurde durch Voruntersuchungen des Umweltbundesamtes eine Auswahl von Abfallströme auf Basis von Abfalluntersuchungen durchgeführt um relevante Abfallströme für die Bewertung durch Prof. van der Sloot zu identifizieren.
Berichte
Kurzfassung
Die Untersuchungsergebnisse und Bewertung durch das Umweltbundesamt wurde im Prüfbericht 9904/33 zusammengefasst. Als relevant wurden schwermetallhaltige Schlämme, kontaminierte Böden, Rückstände aus der Abfallverbrennung, Ofenausbrüche, Stäube und Schlacken aus der NE-Metallurgie bewertet.
Das Projekt wurde von der Abteilung III/4/U des BMLFUW beauftragt.