Projekt-147: Konkretes Monitoringkonzept für das ökologische Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich

Projektleitung

Andreas Heissenberger

Forschungseinrichtung

Umweltbundesamt GmbH

Projektnummer

40450

Projektlaufzeit

-

Finanzierungspartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Allgemeine Projektinformationen

Titel, Abstract, Schlagwörter (englisch)

Projektziele

In der Studie von TRAXLER et al. (2000), die im Auftrag des BM für Umwelt, Jugend und Familie erstellt wurde, sollte ein Rahmenkonzept für das ökologische Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich geschaffen werden. Dieses Konzept wird in die Diskussion um die Änderung der Richtlinie 90/220/EWG (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, 1999) eingebracht.

Das ökologische Monitoring dient nach dieser Studie
*zur empirischen Überprüfung möglicher Risiken, die in der Risikoabschätzung definiert wurden,
*zur Früherkennung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt,
*zur rechtzeitigen Verhinderung negativer Auswirkungen,
*zur Sicherung ökologischer Schutzziele,
*zur ständigen Neubewertung der ökologischen Risiken von GVO und
*zum Wissensgewinn über den Einsatz neuer Technologien.

Zur Zeit besteht aber noch große Unsicherheit, was die praktische Umsetzung eines ökologischen Monitorings betrifft. So ist zum Beispiel der 'ökologische Schaden‘ im Zusammenhang mit GVO nicht oder nur unzureichend definiert. Direkt damit verbunden ist die Frage der Abbruchkriterien. Aber auch die Dauer des Monitorings, die anzuwendenden Methoden, die zu untersuchenden Parameter und andere grundlegende Fragen sind noch Gegenstand intensiver Diskussion.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Trennung von zwei grundsätzlich unterschiedlichen Ansätzen:
*Das fallspezifische Monitoring ist streng hypothesengestützt, auf die Felder und deren direktes Umland und zeitlich beschränkt.
*Das allgemeine Monitoring ist eine Langzeitbeobachtung, die österreichweit repräsentativ der Überwachung von GVO dient. Diese Stichprobenuntersuchung sollte in bereits bestehende nationale und internationale Programme eingegliedert werden.

In der vorliegenden Arbeit wird versucht, anhand des Fallbeispiels 'virusresistente Marille' ein konkretes (fallspezifisches) Monitoringkonzept zu entwickeln, das die Kriterien eines ökologischen Monitorings erfüllt.

Berichte

Abschlussbericht , 31.12.2000

Kurzfassung

Die Sharka-Krankheit tritt durch eine Infektion mit dem Plum Pox Virus bei verschiedenen Prunus Arten auf. Diese Krankheit wird durch vegetative Vermehrung von Pflanzenmaterial und durch saugende Insekten (Blattläuse) übertragen. Derzeit existiert keine Methode zur herkömmlichen Bekämpfung durch Pflanzenschutzmittel. Eine Methode, diese Virose zu bekämpfen ist das Einbringen eines Gens, das für das Hüllprotein des Virus codiert. Dadurch wird in der Pflanze das Hüllprotein des Virus gebildet und die Pflanze so immunisiert. An der Universität für Bodenkultur laufen seit mehreren Jahren verschiedene Forschungsprojekte zur Entwicklung und Züchtung von gentechnisch veränderten Prunus Arten (Marille und Kirsche). In einem sehr umfangreichen Forschungsprojekt der Universität für Bodenkultur sind zahlreiche Begleituntersuchungen im Saran-Haus und im Falle einer Freisetzung im Freiland vorgesehen. Diese Untersuchungen beschäftigen sich aber hauptsächlich mit direkten Auswirkungen der gentechnischen Veränderung auf die Pflanzen (Stabilität, Morphologische Untersuchungen, Krankheitsanfälligkeit,...) und nur am Rande mit ökologischen Fragestellungen. Die ökologischen Untersuchungen sind auf entomologische Parameter, und auch hier nur auf wenige Arten, beschränkt. Zusätzliche Untersuchungen vor allem zu vegetationsökologischen Fragestellungen (Vegetationserhebung, Auskreuzung,...) sind aber für ein umfassendes Monitoring unbedingt notwendig. Vor der tatsächlichen Freisetzung der gentechnisch veränderten Bäume sollte über die Schutzziele, bezogen auf das Freisetzungsgebiet, und in Folge auch über Abbruchkriterien diskutiert werden. Ein sinnvolles ökologisches Monitoring muss klaren Bewertungskriterien folgen, wie sie z.B. eindeutig definierte Abbruchkriterien darstellen. Das Projekt wurde von der Abteilung II/5/U des BMLFUW beauftragt.