Muttersau mit Ferkel

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Verlängerte Säugezeit auf Bioschweinebetrieben (Projekt in EIP-AGRI)

Haltungsvorschriften für die Bioferkelproduktion finden sich in der EU-VO 848/2018. Darin ist festgelegt, dass Ferkel mindestens 40 Tage mit natürlicher Milch versorgt werden müssen. Eine Verlängerung der Säugezeit scheint gewisse Vorteile beim Absetzen der Ferkel zu bringen (Bussemas et al. 2009). Das vorliegende Projekt beschäftigte sich mit der Implementierung einer verlängerten Säugezeit auf Bioschweinebetrieben in Österreich. Das Ziel war, Gesundheit und Wohlergehen der Ferkel zu fördern. Gleichzeitig sollte für die Sauen kein Nachteil hinsichtlich der Körperkondition und Zitzengesundheit entstehen. Alle Betriebe verlängerten ihre Säugezeit um mindestens eine Woche.
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