Traktor mit Pflanzenschutzmittelspritze

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Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der zukünftigen Aufzeichnungsverpflichtungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Nach der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen berufliche Verwender nach Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Aufzeichnungen über die Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels, den Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und Kulturpflanze erstellen und diese zumindest drei Jahre lang aufbewahren.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 vom 10. März 2023 wurden diese Aufzeichnungspflichten nun inhaltlich präzisiert und erweitert. Ab 1. Jänner 2026 sind diese in detaillierter, mit georeferenzierten Anwendungsflächen und in elektronischer, maschinenlesbarer Form zu führen. Zusätzlich verlangt die Verordnung (EU) 2022/2379 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO) ab 2028 detaillierte jährliche Statistiken über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Vor diesem Hintergrund wurden in diesem Projekt die Machbarkeit und die technischen Anforderungen an ein System zur österreichweit einheitlichen Erfassung dieser Verwendungsdaten geprüft. Diese wurden in einem Lastenheft zusammengefasst und mit einer Kostenschätzung für die Implementierung und den Betrieb ergänzt. Das Lastenheft soll im Falle einer zukünftigen technischen Umsetzung als Grundlage für ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren dienen.

In einem ersten Schritt wurden die rechtlichen Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen analysiert und im Anschluss die wesentlichen Stakeholder und relevanten Anforderungsquellen identifiziert. Im zweiten Schritt wurde, zumeist durch Erhebungsworkshops mit den betroffenen Stakeholdern, eine detaillierte Bedarfserhebung zur Identifikation der Anforderungen durchgeführt. Dabei wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass sämtliche vorhandenen Daten bzw. Datenquellen (z. B. Daten aus dem amtlichen Pflanzenschutzmittelregister oder aus Farm-Management-Systemen) als Basis für eine sichere und erleichterte Erfassung der Pflanzenschutzmittelanwendungen herangezogen und redundante Dateneingaben vermieden werden können. Auf Grundlage der erhobenen Daten und Informationen wurden die Funktionalitäten und die Lösungsarchitektur eines solchen Systems konzeptioniert und ein detailliertes Lastenheft erstellt.

Zusätzlich wurden auch die Vorteile eines einheitlichen Erfassung-Systems und einer zentralen Datenbank für Pflanzenschutzmittelanwendungen beleuchtet.

Die Projektergebnisse zeigen einen Weg auf, wie die zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten rechtskonform, effizient und anwenderfreundlich erfüllt werden können.

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